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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nexene GmbH

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln, wie Nexene GmbH („Nexene“) für den/die Auftrageber:in die im Angebot beschriebenen Leistungen erbringt. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und Nexene gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB. Ebenso gelten diese AGB für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn bei Zusatz- und Folgeverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von Nexene ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang einer konkreten Beauftragung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart und im Angebot beschrieben. Nexene erbringt ihre Leistungen entweder im Rahmen eines Projektgeschäfts oder als Abo Modell im Falle des Nexene Website Hosting Vertrages. Unterschiede zwischen den beiden Varianten gibt es hinsichtlich der Vertragslaufzeit, der Abrechnung und der erbrachten Leistung. Die jeweilige Variante ist am Angebot angeführt.
Leistungserbringung
Nexene erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen im Rahmen angemessener Anstrengungen und Sorgfalt. Nexene ist bei der Leistungserbringung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist, sofern nicht anders vereinbart, an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Die individuelle Ausarbeitung der Leistungen (wie z.B. Mockups, Low Fidelity und High Fidelity Designs, Logos, Animationen, Renderings, Ideen, Skizzen, Konzepte, Mind-Maps, Präsentationen etc., in der Folge „Arbeitsergebnisse“ bezeichnet) durch Nexene erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sowie Angaben. Dazu wird der/die Auftraggeber:in Nexene zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zeitnah zugänglich machen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Der/die Auftraggeber:in wird Nexene über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden. Der/die Auftraggeber:in trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner/ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Nexene wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der/die Auftraggeber:in ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Brandguidelines etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und für den angestrebten Zweck durch Nexene verwendet werden können. Nexene ist nicht verpflichtet, die bereitgestellten Informationen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit gesondert zu überprüfen. Eine Haftung für unvollständige bzw. fehlerhafte Angaben oder bei Rechtsverletzungen Dritter bei vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Arbeitsergebnisse (insbesondere sämtliche Vorentwürfe, Skizzen, Renderings, Designentwürfe, Animationsentwürfe, Kopien und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm/ihr binnen 14 Tagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des/der Auftraggeber:in gelten sie als abgenommen. Ebenso gelten Arbeitsergebnisse als abgenommen, sobald sie der/die Auftraggeber:in verwendet. Nexene ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen (zB durch Freelancer). Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Nexene selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
Dauer des Vertrages
Bei Projektgeschäften endet der Vertrag automatisch mit dem Abschluss des Projekts und der Rechnungslegung. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.Bei der Abo-Variante wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die ersten drei Monate vereinbaren die Vertragsparteien einen gegenseitigen Kündigungsverzicht. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere drei Monate, sofern er nicht von einem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsletzten gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oderwenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Honorar
Für die Erbringung der vereinbarten Arbeitsergebnisse gebührt Nexene ein Honorar gemäß dem vereinbarten Auftrag. Sofern auf der Rechnung nichts anderes festgelegt wurde, beträgt das Zahlungsziel 10 Tage netto ab Rechnungszugang. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Projektgeschäften nach Meilensteinen. Beim Servicevertrag wird jeweils am 10. des Monats der aktuelle Monat abgerechnet. Sofern kein anderer Zahlungsplan vereinbart wurde, gelten folgende gestaffelte Zahlungsbedingungen: bis EUR 3.000: 50% Anzahlung und 50% bei Fertigstellung; ab EUR 10.000: 50% Anzahlung bei Beauftragung und die restlichen Zahlungsbedingungen werden projektabhängig gemacht bzw. ist Nexene berechtigt, Zwischenabrechnungen nach dem Erreichen von Meilensteinen zu legen. Alle Leistungen von Nexene, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Übersteigen die Kosten das im Auftrag vereinbarte Honorar, wird Nexene den/die Auftraggeber:in darüber umgehend informieren. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch Nexene vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Nexene, so behält Nexene den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen und Monatsrechnungen (Abo-Variante) ist Nexene von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Elektronische Rechnungslegung
Nexene ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Nexene ausdrücklich einverstanden.
Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung
Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Leistungserbringung förderliches Arbeiten erlauben. Der/die Auftraggeber:in wird Nexene auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren, sofern dies für die Leistungserbringung sinnvoll ist.
Abwerbeverbot
Die Vertragsparteien vereinbaren ein gegenseitiges Abwerbeverbot für einen Zeitraum von 1 Jahr nach Beendigung ihrer Zusammenarbeit. Während diesem Zeitraum verpflichten sich beide Vertragsparteien, keine Mitarbeiter der anderen Vertragspartei abzuwerben, einzustellen oder auf eine andere Weise für ihr eigenes Unternehmen zu gewinnen. Bei Verstoß gegen das Abwerbeverbot ist die verletzende Vertragspartei zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 6 Brutto-Monatsgehälter des/der betroffenen Mitarbeiters:in verpflichtet.
Termine
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Nexene schriftlich zu bestätigen. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Nexene aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. fehlende Informationen des/der Auftraggebers:in, Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind die Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Befindet sich Nexene in Verzug, so kann der/die Auftraggeber/in vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er/sie Nexene schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des/der Auftraggeber:in wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schutz des geistigen Eigentums
Alle Arbeitsergebnisse von Nexene, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Nexene. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das zeitlich unbefristete Recht der weltweiten Nutzung und Verwertung an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den Arbeitsergebnissen setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung des von Nexene in Rechnung gestellten Honorar voraus. Nutzt der/die Auftraggeber:in bereits vor diesem Zeitpunkt die Arbeitsergebnisse, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Arbeitsergebnissen, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den/der Auftraggeber:in oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Nexene und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung der Arbeitsergebnisse, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Nexene erforderlich. Dafür steht Nexene und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt Nexene zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Gewährleistung
Nexene hat bekanntwerdende Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den/die Auftraggeber:in hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Haftung und Schadenersatz
Nexene haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die aufgrund von Nexene beigezogene Dritte zurückgehen. Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden. Sofern Nexene das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Nexene diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall an den Dritten wenden.
Geheimhaltung / Datenschutz
Die Vertragsparteien erhalten während der Zusammenarbeit potentiell Kenntnis von vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei. Daher verpflichten sich die Vertragsparteien gegenseitig, sämtliche vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihr im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten, sie nicht zu veröffentlichen und nur im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden. Nexene ist von der Geheimhaltungspflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Geheimhaltungspflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für weitere fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien. Ausnahmen gelten nur im Falle gesetzlicher Offenlegungspflichten. Nexene ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet Nexene Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Nennung des/der Auftraggeber:in als Referenz
Nexene möchte gern den/die Auftraggeber:in als Referenz zu Werbezwecke anführen. Über eine solche Verwendung des/der Auftraggebers:in und die konkrete Ausgestaltung haben sich die Vertragsparteien einvernehmlich zu einigen.
Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. Änderungen des Auftrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind und/oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Erfüllungsort ist der Sitz von Nexene. Bei Versand geht die Gefahr auf den/die Auftraggeber:in über, sobald Nexene die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen den Vertragsparteien ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich in Betracht kommende Gericht in Graz vereinbart. Letzte Aktualisierung: 01.01.2024

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